Was ist das KA-AZG?

Das KA‑AZG steht für das Krankenanstalten‑Arbeitszeitgesetz. Es regelt die Arbeitszeit für Ärzt:innen in Krankenanstalten in Österreich – und gilt damit auch für alle im AKH operativ tätigen Ärzt:innen an der MedUni Wien, unabhängig davon, ob sie beamtet, angestellt oder auf Vertragsebene tätig sind.

Worum geht es im KA‑AZG?

  • Höchstarbeitszeit & Opt‑out
    Das Gesetz sieht eine durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche vor, mit Übergangsregelungen von 60 Stunden bis 2018, und einer Rückkehr auf 48 Stunden ab Mitte 2021.
    Ärzt:innen können per schriftlicher Zustimmung („Opt‑out“) längere Arbeitszeiten vereinbaren, solange zusätzliche Stunden für Forschung, Lehre oder universitäre Verwaltung vorgesehen sind.
  • Arbeitszeitmodell & Dienstzeiten
    Eine spezielle Betriebsvereinbarung mit dem Betriebskollektiv (MedUni-Rektorat + Betriebsrat, teilw. Ärztekammer) legt für verlängerte Dienste eine maximale Dauer von 25 Stunden am Stück fest (plus bis zu 3 Stunden Zusatzzeit für Forschung/Lehre).
  • Geschützte FL‑Zeiten
    Zeiten für Forschung & Lehre (sogenannte FL‑Zeiten) sind im Dienstplan vorgesehen und dürfen nicht für Patient:innenversorgung verwendet werden.

Wer sind die KA‑AZG‑Vertreter:innen?

Gemäß § 3 Abs. 3 KA‑AZG wird bei der MedUni Wien eine eigene Vertretung der im klinischen Bereich tätigen Ärzt:innen (inkl. Zahnärzt:innen) gewählt. Diese Personen agieren als Gewerkschaftliche oder Betriebsvertrauensvertreter:innen. Unser KA-AZG Vertreter ist Michael Holzer von der Universitätsklinik für Notfallmedizin.

Aufgaben der KA‑AZG‑Vertreter:innen

  1. Arbeitszeitvereinbarungen verhandeln
    Sie sind in die Ausarbeitung/Bewahrung der KA‑AZG‑Betriebsvereinbarungen eingebunden – etwa, wie viele Stunden am Stück gearbeitet werden dürfen oder wie FL‑Zeiten garantiert sind.
  2. Opt‑out‑Regelung
    Sie vertreten die Interessen der Ärzt:innen beim Einsatz der Opt‑out‑Möglichkeit, damit Regeln eingehalten und Bedingungen (z. B. für Forschung/Lehre) transparent bleiben.
  3. Dienst- und Zeitplanung
    Mitarbeit bei der Dienstplanung, inklusive Sicherstellung, dass FL‑Zeiten im Dienstplan (EDM – elektronisches Dienstmanagement) berücksichtigt werden und nicht für Patient:innenversorgung blockiert sind.
  4. Kontrolle & Durchsetzung
    Achtung auf Einhaltung von Arbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten, FL‑Zeiten und Opt-out-Bedingungen; Ansprechen von Problemen und Konflikten.
  5. Ansprechpartner:innen für Kolleg:innen
    KA‑AZG‑Vertreter:innen nehmen Anliegen und Beschwerden aus der ärztlichen Klientel auf und bringen sie gegenüber Betriebsrat bzw. MedUni-Leitung ein.

Warum ist das wichtig?

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Einhaltung gesetzlicher und kollektivvertraglicher Arbeitszeiten schützt vor Burnout, Überlastung und gefährlichen Zuständen bei langen Diensten.
  • Forschung und Lehre: Die Vertretung sichert, dass Forschungstätigkeiten und FL‑Zeiten nicht zur Verlängerung regulärer Dienste missbraucht werden.
  • Mitbestimmung: Ärzt:innen im klinischen Betrieb erhalten durch die KA‑AZG‑Vertretung ein direktes Mitspracherecht in arbeitszeitbezogenen Entscheidungen.

Fazit

Das KA‑AZG und seine Betriebsvereinbarungen regeln die Arbeitszeitbedingungen für Ärzt:innen am AKH/der MedUni Wien – inklusive Höchstdauer und FL‑Freiräume. Die von den Ärzt:innen gewählten KA‑AZG‑Vertreter:innen übernehmen die Aufgabe, diese Vereinbarungen zu verhandeln, zu überwachen und sich für sichere, faire Arbeitsbedingungen einzusetzen.

Wenn du wissen möchtest welche Vereinbarungen genau gelten oder wie deine persönliche Situation (z. B. FL‑Zeiten, Opt‑out‑Regelung) aussieht, kannst du uns oder Michael direkt gerne kontaktieren.