Covid-19
Das Hauptthema ist sicher die Covid-Krise, die wir nur durch Kooperation der einzelnen Kliniken und MitarbeiterInnen des AKH und der MUW und Einbeziehung aller verschiedenen Personalgruppen bewältigen können.
KA-AZG
Ende des Jahres 2021 läuft die KA-AZG Betriebsvereinbarung aus. Auch der Absatz des UG, der eine verlängerte Arbeitszeit durch Forschungs- und Lehrzeit möglich macht (§ 110 (1)), gilt nur bis 31.12.2020. Welche Regelung dann kommen wird ist noch nicht klar, auf jeden Fall muss eine neue KA-AZG Betriebsvereinbarung vereinbart werden.